Ihre Vorteile

mit einem externen Datenschutzbeuaftragten

Extern vs. Intern

Warum Externe Datenschutzbeauftragte wesentlich mehr Vorteile haben

Weniger Kosten

Zeit sparen

Kein Benachteiligungsverbot

Bei einem internen Datenschutz-beauftragten, müssen Sie mit Wei-terbildungskosten, sowie Kosten für Fachliteratur rechnen. Wenn Sie sich jedoch für einen externen Datenschutzbeauftragten ent-scheiden, kümmert dieser sich selbst um seine Aus-und Weiterbildung.

Ihr Arbeitnehmer würde alle anfallenden Datenschutzaufga-ben, neben seinen regulären Aufgaben im Unternehmen erle-digen. Die Intensität der Aufga-benbearbeitung liegt dann bei beiden Aufgabenbereichen ledig-lich bei 50%, anstatt bei 100%. Auch die Weiterbildungszeit, muss in die reguläre Arbeitszeit eingeplant werden.

Wenn Ihr Arbeitnehmer als interner Datenschutzbeauftragter „benannt“ ist, unterliegt er gem. § 6 Abs. 4 BDSG und § 626 BGB einem besonderen Kündigungs-schutz.

Möchten Sie diese Vorteile nutzen?

Schauen Sie sich gern unsere Aufgabenbereiche an.